AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauchtwagen

Liefer -und Verkaufsbedingungen

I. Allgemeines
  1. Wenn der Kunde binnen zwei Wochen ab Einlangen seiner Bestellung am Sitz des Verkäufers keine Auftragsbestätigung erhält, so kann er seine ansonsten unwiderrufliche Bestellung mittels eingeschriebenen Briefes unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen widerrufen
  1. Als Auftragsbestätigung gelten auch Lieferanzeige, Rechnung, Auslieferung etc.
  1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz des Verkäufers in Salzburg.
  1. Jeder Vertragspartner muss eine Änderung seiner Anschrift unverzüglich dem anderen schriftlich mitteilen, andernfalls gelten alle an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des betreffenden Vertragspartners gesendete Erklärungen des anderen Vertragspartners als rechtswirksam erfolgt.
  1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine in den Kaufantrag enthaltenen, personenbezogenen Daten vom Verkäufer automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden.
II. Preise und Zahlungsbedingung
  1. Die Preise gelten ab Sitz des Verkäufers bzw. der Filialen.
  1. Der Kaufpreis ist mangels anderer Vereinbarung in bar bei Auslieferung zu bezahlen. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital verrechnet.
  1. Die Geltendmachung von Gegenforderungen seitens des Kunden durch Aufrechnung ist ausgeschlossen.
  1. Wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Erstellung einer vereinbarten Sicherheit in Verzug gerät, kann der Verkäufer Erfüllungen und Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung begehren, oder – auch nach Übergabe – unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten und vollen Schadenersatz verlangen, in letzterem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer eine Stornogebühr von 10% des Kaufpreises zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
  1. Von fälligen Beträgen hat der Kunde Zinsen in der Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu entrichten.
III. Lieferung und Abnahme
  1. Die Lieferfrist beginnt mangels anderer Vereinbarung mit Eingang der Bestellung am Sitz des Verkäufers.
  1. Der Kunde muss den Kaufgegenstand zum vereinbarten Liefertermin beim Verkäufer abholen. Die Übergabe (Gefahrenübergang) gilt als spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Der Kunde hat bei Übernameverzug die Kosten der Aufbewahrung und Versicherung des Kaufgegenstandes zu tragen.
  1. Der Kunde hat vor Übernahme den Kaufgegenstand zu prüfen und kann zu diesem Zweck eine kurze Probefahrt durchführen. Nimmt der Kunde oder ein von ihm Beauftragter den Kaufgegenstand vor Übernahme in Betrieb, so erfolgt damit der Gefahrenübergang auf den Kunden. Mängel des Kaufgegenstandes sind vom Kunden vor Übernahme schriftlich zu rügen. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes als ordnungsgemäß geliefert.
  1. Wenn die Lieferfrist (Termin) überschritten wird, kann der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer hat dies Falls alle empfangenen Leistungen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank an den Kunden zurückzuerstatten.             
IV. Eigentumsvorbehalt
  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt kann auf dem Kaufgegenstand vermerkt und der Typenschein vom Verkäufer zurückbehalten werden.
  1. Der Kaufgegenstand ist vom Kunden auf seine Kosten gegen die in der KFZ‐Vollkaskoversicherung bezeichneten Risiken zu versichern und die Versicherungspolizze zugunsten des Verkäufers zu vinkulieren. Der Verkäufer ist berechtigt, die vertragsgemäße Versicherung samt Vinkulierung auf Kosten des säumigen Kunden zu veranlassen.
  1. Wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet oder zurückbehalten wird, muss der Kunde den Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich verständigen. Alle für die Beseitigung der Wirkungen einer Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes von dritter Seite aufgelaufenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
V. Vertragsauflösung

Bei Vertragsauflösung durch Rücktritt gemäß II. 4. muss der Kunde den Kaufgegenstand auf seine Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückstellen und kann der Verkäufer bei Säumigkeit des Kunden den Kaufgegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückholen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer unbeschadet dessen Rechte gemäß Punkt II. 4. 2. Satz für die Benützung des Kaufgegenstandes ein Entgelt in Höhe der ortsüblichen Preise der Mietwagenunternehmungen zu bezahlen. Bei außerordentlicher Abnützung ist der Kunde auch ohne Vorliegen eines Verschuldens zum Ersatz der eingetretenen Wertminderung verpflichtet. Der Kunde erhält die von ihm erbrachten Leistungen samt Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank abzüglich Gegenforderungen des Verkäufers zurückerstattet.

VI. Gewährleistung

Dem Käufer steht für die Dauer von 2 (zwei) Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges die gesetzliche Gewährleistung zur Verfügung. Demnach hat der Verkäufer für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.

VII. Garantiebestimmungen

Der Verkäufer übernimmt die Garantie im Rahmen der untenstehenden Garantiebestimmungen,

der auszufolgenden Garantiebestimmungen, die in den vom Erzeuger bzw. Importeur herausgegebenen Richtlinien enthalten sind. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers kann durch eine solche freiwillige Garantieerklärung nicht eingeschränkt werden. Details zu Garantiebestimmungen, sofern diese nicht gesondert ausgefolgt werden (insbesondere Name und Anschrift des Garantiegebers, Inhalt, Dauer und räumliche Geltung der Garantie).

VIII. Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges
  1. Wenn der Verkäufer vom Kunden im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, so gelten hierfür die nachstehenden Bedingungen.
  1. Der Kaufpreis gilt einschließlich Umsatzsteuer und wird auf den Kaufpreis des vom Kunden verkauften Gebrauchtwagens angerechnet. Der Kaufpreis für das Gebrauchtfahrzeug gilt für den vereinbarten Übergabetermin und den Zustand laut Testbericht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Beschädigungen und abnormale Abnützung seit Vertragsabschluss und für die normale Abnützung für die Zeit nach dem vereinbarten Übergabetermin und bei nachträglichem Auftauchen eines vom Kunden nicht schriftlich bekanntgegebenen Mangels ist der Verkäufer unbeschadet der Rechte gemäß §§1064 und 1048ff ABGB berechtigt, einen angemessenen Abzug vom Kaufpreis vorzunehmen.
  1. Der Kunde hat das Gebrauchtfahrzeug mangels anderer Vereinbarung bei Übernahme des vom Verkäufer verkauften Gebrauchtwagens, spätestens zum Termin gemäß III. 2. dem Verkäufer zu übergeben; er trägt Last und Gefahr bis zum vereinbarten Übergabetermin, jedenfalls bis zur tatsächlichen Übergabe.
  1. Der Kunde leistet für Mängelfreiheit des Gebrauchtfahrzeuges nach dem Gesetz Gewähr, es sei denn, dass er auf diese Mängel schriftlich, spätestens bei Übergabe hingewiesen hat.
  1. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag über das Gebrauchtfahrzeug zurückzutreten, wenn das gegenständliche Geschäft aufgelöst wird oder der Kunde das Gebrauchtfahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht übergibt. In letzterem Fall bleibt die Rechtswirksamkeit des gegenständlichen Geschäftes unberührt.
  1. Wenn der Verkäufer gemäß Punkt II. 4. oder der Kunde gemäß Punkt III. 4. vom Kaufvertrag über das gegenständliche Geschäft zurücktritt, gilt dies auch als Rücktritt vom Gebrauchtwagengeschäft.
  1. Bei Auflösung des Gebrauchtwagenkaufes ist der Kunde zur Rückerstattung allenfalls an ihn geleisteter Zahlungen samt Zinsen in Höhe gemäß Punkt II. 5. Zug um Zug gegen Übernahme des Gebrauchtfahrzeuges verpflichtet.
IX. Sonderbedingungen für Kunden, die Verbraucher im Sinne §1 (1) Ziff. 2 KSchG. sind.
  1. Belehrung über das Rücktrittsrecht des Kunden gemäß § 3 KSchG.:

     

    1. Hat der Kunde seine Vertragserklärung weder in den vom Verkäufer für dessen geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder auf einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung der vom Verkäufer gegengezeichneten Ausfertigung der gegenständlichen Bestellung an den Kunden. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages, es sei denn, dass es sich um ein Abzahlungsgeschäft gemäß § 16 KSchG. Handelt.Belehrung über das Rücktrittsrecht des Kunden gemäß § 3 KSchG.:

       

    2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Verkäufer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Kunden im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung in die vom Verkäufer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat

       

    3. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu,

      wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat,

      wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen ist, oder

      bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise vom Verkäufer außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen und das vereinbarte Entgelt Euro 7,27, oder wenn der Verkäufer nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt Euro 21,80 nicht übersteigt.

       

    4. Der Rücktritt des Kunden bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Kunde ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Verkäufers enthält, dem Verkäufer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Kunde das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb im lit. a genannten Zeitraum abgesendet wird.

       

  2. Änderungen der AGB für Verbrauchergeschäfte.

    Die Bestimmung I. 1. gilt nicht. Die Bestimmung II. 3. gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers sowie für Forderungen des Kunden, die im rechtlichen Zusammenhang mit seinen Verbindlichkeiten stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden sind.

    Sonstige, über die Beschreibung gemäß Bewertungsskala hinausgehende Eigenschaften des Gebrauchtfahrzeuges werden nicht zugesagt. Vom Verkäufer können vor allem Rostschäden und Mängel aufgrund Abnützung, insbesondere der Verschleißteile, nicht ausgeschlossen werden.

    Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers ist in folgender Weise eingeschränkt.

    Der Verkäufer kann sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht; er kann sich ferner von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Diese Einschränkung der Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers gilt auch für die Gewährleistungspflicht des Kunden gemäß Punkt VIII. 4. analog. Die Bestimmung Punkt VIII. 6 gilt auch für den Rücktritt des Kunden gemäß § 3 KSchG.

  3. An diesen Kaufantrag bin ich (sind wir) auf die Dauer von zwei Wochen gebunden.

     

  4. Die Bestimmung Punkt VIII. 2. 3. Satz wurde eingehend erörtert und dazu folgendes ausgehandelt: ………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………….

     

  5. Ich (wir) bestätige(n), dass der Kaufantrag wie folgt zustande gekommen ist: *Im Geschäftslokal des Verkäufers ohne Zusammenhang mit einer Veranstaltung gemäß § 3 Abs. 2 KSchG (Werbefahrt u.ä).

     

    Aufgrund der zu diesem Zweck von mir selbst erfolgten Anbahnung der geschäftlichen Verbindung mit dem Verkäufer. Auf andere Weise (siehe Belehrung über das Rücktrittsrecht in Punkt IX. 1.).

    * Zutreffendes bitte ankreuzen

    ………………………………………………………………………………………………………..
    Unterschrift des Kunden

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